Die HOAI Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) ist die Phase, in der der Planer auf dem Papier für die Koordination der Gewerke und die Überwachung der Bauausführung verantwortlich ist. In der Realität zeigt sich jedoch: Genau in dieser Phase entstehen systematisch Bauzeitverlängerungen und Mehrkosten, die am Ende vor allem der Bauherr trägt.

Warum Bauzeitverlängerungen in LPh 8 so leicht durchgehen

Ein Planer kann eine Bauzeitverlängerung oft mit einem einfachen Dreisatz rechnerisch begründen – und bekommt diese in der Regel auch problemlos durchgesetzt. Für ihn bedeutet das:

  • Kein finanzieller Nachteil
  • Kaum Risiko
  • Kein Anreiz, die Baustelle schnell fertigzustellen – solange der Auftraggeber keinen massiven Druck macht.

Damit wird eine der wichtigsten Aufgaben der Leistungsphase 8 – nämlich die Einhaltung von Terminen – in der Praxis häufig vernachlässigt.

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Fehlende Motivation und schwierige Rollenverteilung

Ein weiteres Problem: Viele Planer sehen sich gegenüber den Handwerkern als „übergeordnet“. Statt partnerschaftlicher Zusammenarbeit kommt es häufig zu Abwertung und Misstrauen.

Hinzu kommt, dass Planer selbst oft Konflikte mit dem Architekten haben. Anstatt die Baukoordination voranzutreiben, entsteht ein Klima aus Reibung und Verzögerung. Das Ergebnis:

  • Koordination bleibt auf der Strecke
  • Entscheidungen verzögern sich
  • Bauzeitenpläne werden nicht eingehalten

Wer verliert – und wer profitiert?

Verlierer ist der Bauherr: Er zahlt am Ende die Zeche, weil das Bauprojekt länger dauert und teurer wird.

Handwerker profitieren – zumindest teilweise: Bauzeitverlängerungen führen zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen. Wer diese systematisch dokumentiert und sauber darlegt, kann sie auch planbar und schnell durchsetzen.

Das ist ein zweischneidiges Schwert: Für Handwerksbetriebe eine Chance, sich faire Kosten erstatten zu lassen – für Bauherren dagegen ein Risiko, das Projekt unnötig zu verteuern.

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Alles, was du wissen musst, findest du in unserem VOB-Magazin

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FAQ

Sie umfasst die Objektüberwachung – also die Bauüberwachung durch den Planer, inklusive Termin- und Kostenkontrolle.

Weil Planer diese leicht rechnerisch begründen können und keinen Anreiz haben, den Bau schnell abzuschließen, solange der Auftraggeber keinen Druck macht.

Am Ende meist der Bauherr, da diese als zusätzliche Vergütung bei den Handwerkern anfallen.

Indem sie Bauzeitverlängerungen konsequent dokumentieren und strukturiert darlegen – so lassen sich Ansprüche planbar und schnell durchsetzen.