Wie du mit der Anordnung zusätzlicher Leistungen umgehst
Stell dir vor, du steckst mitten in einem Bauvorhaben, und plötzlich ändern sich die Spielregeln. Genau das passiert, wenn nach VOB zusätzliche Leistungen angeordnet werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht nur einfache Erweiterungen des ursprünglichen Plans, vielmehr verändern sie die Zeit- und Kostenplanung gewaltig.
Was also tun, wenn der Architekt oder der Auftraggeber zusätzliche VOB Leistungen anordnet, die ursprünglich im Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren? In diesem Blogartikel zeigen wir dir, wann du diese Tätigkeiten als Handwerksunternehmen ausführen musst und welche Forderungen du in diesem Fall an Auftraggeber und Fachplaner stellen kannst.
Die Situation: Unvorhergesehene Wendungen im Bauprozess
Was ist eine zusätzliche Leistung nach VOB?
Eine zusätzliche Leistung nach VOB bezeichnet Arbeiten, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang eines Bauvertrags hinausgehen und vom Auftraggeber nachträglich angefordert werden. Diese Leistungen sind nicht Teil des anfänglichen Leistungsverzeichnisses und erfordern eine gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber.
Gemäß § 1 Absatz 4 VOB/B kann der Auftraggeber zusätzliche Leistungen anordnen, wenn sie zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Bauleistung notwendig werden. Diese Regelung ermöglicht eine flexible Anpassung des Bauvorhabens an unvorhergesehene Bedingungen oder geänderte Anforderungen, ohne dass ein komplett neuer Vertrag ausgearbeitet werden muss.
Die Anordnung zusätzlicher Leistungen erfordert eine formelle Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, in der die Notwendigkeit und der Umfang der zusätzlichen Arbeiten klar definiert sind. Typischerweise erfolgt diese Anordnung schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden und die zusätzliche Vergütung klarzustellen.
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VOB: Was tun, wenn zusätzliche Leistungen angeordnet werden?
Anordnung zusätzlicher Leistungen: Vier Denkanstöße für Handwerker
Merke: Wichtig zu beachten ist, dass Handwerksunternehmen nicht zur Durchführung von Beschleunigungsanordnungen verpflichtet sind, wenn diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Diese Regelung schützt Unternehmen davor, unvorhergesehene und nicht kompensierte Mehrarbeit leisten zu müssen.
Fazit
FAQ
Zusätzliche Leistungen nach VOB sind Arbeiten, die über den ursprünglich im Bauvertrag festgelegten Umfang hinausgehen und vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Dabei wird die Ausführung der vertraglich vereinbarten Bauleistung vervollständigt oder angepasst. Diese Leistungen werden notwendig, wenn sich im Laufe des Bauprojekts neue Anforderungen oder Bedingungen ergeben, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und daher nicht im Leistungsverzeichnis berücksichtigt wurden.
Ein Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen jederzeit während der Bauausführung anordnen, wenn er feststellt, dass diese notwendig sind, um den vertraglich vereinbarten Zweck zu erreichen oder auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren. Wichtig ist dabei, dass die zusätzlichen Leistungen für das Erreichen des Vertragsziels notwendig sind, das Handwerksunternehmen betrieblich passend eingerichtet ist und eine Vertragsvollmacht vorliegt.
Bei der Anordnung zusätzlicher VOB Leistungen sollte der Auftragnehmer darauf achten, eine schriftliche Bestätigung vom Auftraggeber zu erhalten, die die genaue Beschreibung und den Umfang der zusätzlichen Leistungen beinhaltet. Zudem ist es wichtig, eine Anpassung der Vergütung und der Fristen zu verhandeln, um Mehrkosten und zeitliche Verzögerungen, die durch die zusätzlichen Arbeiten entstehen, angemessen aufzufangen. Erst dann sollte die zusätzliche Leistung erbracht werden – vorausgesetzt, es besteht eine betriebliche Eignung deines Unternehmens, die Arbeiten auszuführen.